07.06.2022

Tierhaltungskennzeichnung soll 2023 als fünfstufiges Modell kommen

Weitere Vermarktungswege, insbesondere über die Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung oder verarbeitete Produkte, sollen im Laufe der Legislatur in die Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen werden.

Die Lebensmittel müssen verpflichtend gekennzeichnet werden, wenn die Tiere in Deutschland gehalten wurden und die Lebensmittel in Deutschland an Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkauft werden. Es werden alle Formen der Abgabe von Lebensmitteln tierischen Ursprungs an die Verbraucherinnen und Verbraucher erfasst, u. a. Einzelhandel, Bedientheke, Onlinehandel, Wochenmarkt.

Maßgeblich für die Kennzeichnung ist die Haltungsform der Tiere während des produktiven Lebensabschnittes, bei Fleisch die Mast. Folgende fünf Haltungsformen werden gekennzeichnet: Haltungsform Stall (1), Haltungsform Stall+Platz (2), Haltungsform Frischluftstall (3), Haltungsform Auslauf/Freiland (4) und Haltungsform Bio (5).

Die Gestaltungsvorgaben für die Kennzeichnung werden mit dem Gesetzentwurf vorgestellt. Cem Özdemir erklärte in Berlin, er rechne mit einem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2023. Als Anschubfinanzierung für den Stallumbau ist bis zum Jahr 2026 im Bundeshaushalt eine Summe von einer Milliarde Euro vorgesehen.
Tierhaltungskennzeichnung soll 2023 als fünfstufiges Modell kommen
Foto/Grafik: BMEL
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir (Die Grünen) hat heute (7. Juni) in Berlin die Eckpunkte des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgelegt.
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