21.07.2021

Weiterer Betrieb von ASP betroffen

Der Betrieb befindet sich in der bisherigen Sperrzone, die aufgrund der Ausbrüche der ASP bei Wildschweinen eingerichtet war. Die Afrikanische Schweinepest war am vergangenem Donnerstag erstmals in zwei Hausschweinbeständen in Deutschland (Landkreis Märkisch-Oderland und Landkreis Spree-Neiße) nachgewiesen worden. Derzeit laufen die epidemiologischen Untersuchungen nach der Eintragsursache. Dabei werden die örtlichen Behörden vom bundeseigenen FLI unterstützt.

Das Risiko einer Übertragung des ASP-Virus auf Hausschweine zum Beispiel über Kontakt zu anderen Schweinen, insbesondere Wildschweinen, muss minimiert werden. Dies gilt auch für die Freiland- oder Auslaufhaltung von Hausschweinen. Das BMEL hatte dazu beim FLI eine fachliche Einschätzung in Auftrag gegeben: Für Schweine in Auslauf- und Freilandhaltung in von ASP betroffenen Gebieten wird eine Aufstallung empfohlen. Bundesministerin Julia Klöckner hatte die Bundesländer aufgrund dieser wissenschaftlichen Einschätzung aufgefordert, dem nachzukommen. Diese Einschätzung wurde durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt. In jedem Fall aber muss ein Tierhalter, dessen Betrieb in einem wegen eines ASP-Ausbruchs eingerichteten gefährdeten Gebiet liegt, die Hausschweine so absondern, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen.
Weiterer Betrieb von ASP betroffen
Foto/Grafik: Hisildi / pixelio.de
In einem weiteren Kleinstbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg hat sich ein ASP-Fall bestätigt.
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